Fahrgastrechte der Deutschen Bahn

Entschädigung online per App oder Kundenkonto

Sie können Ihre Fahrgastrechte jetzt auch online auf bahn.de oder in der App DB Navigator über Ihr Kundenkonto geltend machen. Dazu muss die Fahrkarte für die Reise, für die Sie Ihre Ansprüche einreichen wollen, über dieses Kundenkonto gekauft worden bzw. im Kundenkonto hinterlegt sein (z.B. bei einer BahnCard 100).

  • Um Ihren Fahrgastrechte-Antrag online zu starten, loggen Sie sich bitte in Ihr Kundenkonto ein.
  • Wählen Sie in Ihrer Buchungsübersicht (“Alle Buchungen anzeigen” auf www.bahn.de beziehungsweise “Meine Tickets” im DB Navigator) die entsprechende Reise oder Streckenzeitkarte aus, für die Sie Entschädigung beantragen wollen. Klicken Sie innerhalb des Reiters “Fahrgastrechte” den Button “Entschädigung beantragen” an.
  • Bei einer BahnCard 100 wählen Sie in Ihrem Kundenkonto den Bereich “Alle BahnCard-Services” aus. Unter dem Punkt “Fahrgastrechte mit meiner BahnCard 100” klicken Sie auf “Entschädigung beantragen”.
  • Es sind nur wenige Klicks und Eingaben notwendig, um den Antrag abzusenden.

Der richtige Weg zur Entschädigung ohne App

  1. Wenn möglich: Verspätung bestätigen lassen
    Lassen Sie sich von den Mitarbeitern im Zug, an der DB Information oder im DB Reisezentrum das Fahrgastrechte-Formular aushändigen. Sie können es aber auch hier online herunterladen. Wenn es möglich ist, lassen Sie sich Ihre Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen. Das kann in der Regel das Servicepersonal im Zug oder ein Mitarbeiter an der DB Information oder im DB Reisezentrum tun. Bitte beachten Sie, dass das Servicepersonal im Zug ausschließlich Verspätungen des eigenen Zuges ab 60 Minuten auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen kann.
  2. Formular ausfüllen
    Nachdem Ihre Verspätung auf dem Formular bestätigt wurde, tragen Sie bitte die benötigten Daten zu Ihrer Bahnreise in das Fahrgastrechte-Formular ein und bestätigen diese mit Ihrer Unterschrift.
  3. Formular und Belege beilegen
    Bitte geben Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Fahrgastrechte-Formular zusammen mit der Originalfahrkarte oder Originalbelege und der Bestätigung der Verspätung in einem Reisezentrum der DB ab oder senden es per Post an

    DB Dialog
    Servicecenter Fahrgastrechte
    60647 Frankfurt am Main

    Ihr Anliegen wird innerhalb eines Monats bearbeitet. Wenn Sie das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular mit der Bestätigung Ihrer Verspätung und Ihrer Originalfahrkarte in einem DB Reisezentrum abgeben, erhalten Sie sofort Ihre Entschädigung als Gutschein oder Geldbetrag (ausgenommen von der sofortigen Entschädigung sind Zeitkarten).

Voraussetzungen, um Fahrgastrechte geltend machen zu können

  • Sie sind im Besitz einer zum Ereigniszeitpunkt gültigen Fahrkarte für die verspätete/ausgefallene Fahrt.
  • Es besteht Anspruch auf Entschädigung für gesamte Reiseketten – also auch aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, wenn diese mit einer Fahrkarte genutzt werden. Es können aber nur Verspätungen oder Ausfälle von Zügen der teilnehmenden Eisenbahnen berücksichtigt werden.
  • Jede Fahrkarte stellt einen eigenständigen Beförderungsvertrag dar. Die Verspätungsentschädigung wird für jede Fahrkarte separat ermittelt.
  • Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt, die auf einer Fahrkarte abgebildet sind, wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.
  • Die Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr gelten auch im Nachtreiseverkehr (z.B. EuroNight).
  • Für Fahrten in Verkehrsverbünden und im Geltungsbereich von Landestarifen gelten gegebenenfalls weitere Regelungen. Inhaber von Fahrkarten eines Verkehrsverbundes erkundigen sich bitte beim jeweiligen Verbund nach den dort gültigen Regelungen zu Fahrgastrechten. U-Bahnen und Straßenbahnen fallen nicht unter die einheitliche Fahrgastrechteregelung.
  • Beträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt.

Fahrgastrechte im nationalen Eisenbahnverkehr

Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof
  • Ab 60 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt
  • Ab 120 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 50 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt
  • Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.
  • Die Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr gelten auch im Nachtreiseverkehr (z.B. EuroNight).
  • Sie können im Entschädigungsfall zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Geldbetrags wählen.
  • Verträge mit Reiseveranstaltern, bei denen die Eisenbahnfahrt nicht die Hauptleistung des Vertrages bildet, fallen in den Bereich des Reisevertragsrechts. Sollten Sie also andere, nicht die Eisenbahnfahrt betreffende Rückfragen oder Beschwerden haben, wenden Sie sich für diese Themen direkt an Ihren Reiseveranstalter bzw. Airline, weil hierfür unter Umständen andere gesetzliche Regelungen und Rechtsansprüche gelten.
Zeitkarten: Entschädigung pro Fahrt bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof

Streckenzeitkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal jeweils ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof entschädigt. Bei Zeitkarten werden insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt.

  • Zeitkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
  • BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)
  • Zeitkarten des Nahverkehrs (Länder-Tickets, Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket): 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)

Inhaber von Wochen- und Monatskarten des Nahverkehrs reichen die Verspätungsfälle bitte nach Ablauf der Geltungsdauer gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte ein.

Da Beträge von weniger als 4 Euro nicht ausgezahlt werden, müssen Sie mindestens zwei (1. Klasse) bzw. drei (2. Klasse) Verspätungen vorlegen.

Weiterfahrt mit einem anderen Zug

Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:

  • bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder
  • die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann oder
  • einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.

Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie die Kosten über das Fahrgastrechte-Formular oder über Ihr Kundenkonto online zurückfordern.

Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Länder-Tickets).

Erstattung, wenn Sie wegen Verspätung, Zugausfall oder verpasstem Anschluss die Fahrt nicht antreten oder abbrechen

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten können Sie

  • von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen
  • sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren sind
  • sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie die Reise abgebrochen haben und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren sind.
Erstattung, wenn Sie Ihre Sitzplatzreservierung nicht in Anspruch nehmen konnten

Konnten reservierte Sitzplätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgehalten oder wegen Zugverspätung nicht eingenommen werden, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Reservierungsentgelts.

Wenden Sie sich hierzu bitte an eine DB-Verkaufsstelle (DB Reisezentrum oder DB Agentur).
Die Rückzahlung des Reservierungsentgelts können Sie auch formlos beantragen beim Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt (M).

Ersatz von Kosten für andere Verkehrsmittel (z.B. Bus/Taxi) wegen Zugverspätungen, -ausfällen oder Anschlussverlusten
  • Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und
  • einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof

    oder

  • bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und
  • der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann

    werden dem Kunden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt,

  • wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
  • der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen – aus von diesem zu vertretenden Gründen – nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).

*) Dieser Höchsbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.
**) Besonderheit bei BC 100: Innerhalb der Geltungsdauer einer BC 100 werden für Aufwendungen bei Taxi-/PKW-Weiterreise in Summe maximal 25% des gezahlten BC 100-Preises erstattet.

Bitte beachten Sie:
Stellt das Eisenbahnunternehmen dem Kunden ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, so hat dessen Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Der Kunde kann in diesem Fall keinen Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmittel verlangen, soweit er sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges bemüht hat.

Ersatz von Kosten für Übernachtung (z.B. Hotel oder anderweitige Unterkunft) aufgrund von Zugverspätungen, Zugausfällen oder Anschlussverlusten
  • Ist wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht möglich oder
  • ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar,

    werden dem Kunden angemessene Übernachtungskosten ersetzt,

  • wenn das Eisenbahnunternehmen keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt und
  • der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen – aus von diesem zu vertretenden Gründen – nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).

    Das Eisenbahnunternehmen stellt dem Kunden alternativ auch ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, sofern dies preisgünstiger ist. Dem Kunden werden auch hier die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt,

  • wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
  • der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen – aus von diesem zu vertretenden Gründen – nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).

*) Dieser Höchstbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.
**) Besonderheit bei BC 100: Innerhalb der Geltungsdauer einer BC 100 werden für Aufwendungen bei Taxi-/PKW-Weiterreise in Summe maximal 25% des gezahlten BC 100-Preises erstattet.

Bitte beachten Sie:
Stellt das Eisenbahnunternehmen dem Kunden ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, so hat dessen/deren Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Der Kunde kann in diesem Fall keinen Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtung verlangen, soweit er sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges bemüht hat.

Fahrgastrechte beim DB Gepäckservice

Entschädigung bei Verlust, Beschädigung und bei verspäteter Auslieferung
  • Bei gänzlichem oder teilweisen Verlust und Beschädigung des Reisegepäcks werden ohne weiteren Schadenersatz bei nachgewiesener Schadenshöhe eine Entschädigung in dieser Höhe, jedoch max. 1.200 Rechnungseinheiten (ca. 1.350,00 Euro) je Gepäckstück und ohne Nachweis der Schadenshöhe eine Pauschalentschädigung von 300 Rechnungseinheiten (ca. 338,00 Euro) je Gepäckstück gezahlt.
  • Bei verspäteter Auslieferung des Reisegepäcks werden für je angefangene 24 Stunden ab dem Verlangen auf Auslieferung max. für 14 Tage, bei nachgewiesenem Schaden eine Entschädigung in dieser Höhe, jedoch max. 14 Rechnungseinheiten (ca. 16,00 Euro) je verspätet ausgeliefertes Gepäckstück und ohne Nachweis der Schadenshöhe eine Pauschalentschädigung von 2,80 Rechnungseinheiten (ca. 3,00 Euro) je verspätet ausgeliefertes Gepäckstück gezahlt.
  • Der Wert einer Rechnungseinheit richtet sich nach dem jeweils aktuellen Sonderziehungsrecht (SZR).
Stornierung der Bahnreise aus Gründen, die die Bahn zu vertreten hat
  • Wenn der Personenbeförderungsvertrag aus Gründen, welche die Bahn zu vertreten hat, nicht zur Durchführung gelangt und der Fahrpreis erstattet wird, der Kunde auch nicht mit einem anderen Verkehrsmittel zu seinem Zielort reist und er somit belegen kann, dass die Gepäckbeförderung für ihn sinnlos geworden ist, wird das DB Gepäckservice-Ticket erstattet und das Gepäck kostenfrei zurückbefördert.
  • Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der DB Gepäckservice-Tickets, wenn der Kunde mit alternativen Verkehrsmitteln zum Zielort reist.

Die oben genannten Regelungen gelten auch im internationalen Verkehr.

Ansprüche sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Deutsche Bahn AG, DB Gepäckservice, Postfach 62 02 60, D-22402 Hamburg

Fahrgastrechte im internationalen Eisenbahnverkehr

Entschädigungsfälle bearbeitet das Bahnunternehmen, bei dem Sie die Fahrkarten gekauft haben.

  • Sie haben Ihre Fahrkarte bei der Deutschen Bahn gekauft
    Die DB entschädigt grenzüberschreitende Fahrkarten oder Fahrkarten für ausländische Strecken, wenn Sie Ihre Fahrkarte bei einer Verkaufsstelle der DB gekauft haben. In diesem Fall übernimmt das Servicecenter Fahrgastrechte die Bearbeitung.
  • Sie haben Ihre Fahrkarte bei einem anderen Eisenbahnunternehmen gekauft
    Sollten Sie Ihre Fahrkarte bei einem anderen Eisenbahnunternehmen gelöst haben, können Sie Ihren Entschädigungsantrag direkt an den bzw. die jeweiligen Beförderer senden. Dort erhalten Sie weitere Informationen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie eine Entschädigung für aufgetretene Verspätungen erhalten.
Reisende mit einer durchgehenden internationalen Fahrkarte
  • Reisende mit einer durchgehenden internationalen Fahrkarte erhalten ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrkartenpreises für die einfache Fahrt.
  • Reisende mit einer durchgehenden internationalen Fahrkarte erhalten ab einer Verspätung von 120 Minuten am Zielbahnhof eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrkartenpreises für die einfache Fahrt.

Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrkartenpreises berechnet.

Die Entschädigung erhalten Sie wahlweise in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung des Geldbetrages. Der Gutschein ist 1 Jahr gültig und wird bei Ihrer nächsten Reise angerechnet.

Entschädigungsbeträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt.

German Rail Pass

Mit einem German Rail Pass erhalten Sie pro Verspätungsfall eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5 Euro in der 2. Klasse und 7,50 Euro in der 1. Klasse, wenn mindestens 3 Verspätungsfälle mit einer Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten vorliegen.

Der German Rail Pass gilt nur in Deutschland.

InterRail Germany Pass (Inter Rail One-Country-Pass für Deutschland)

Mit einem InterRail Germany Pass (Inter Rail One-Country-Pass für Deutschland) erhalten Sie pro Verspätungsfall eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 Euro, sowohl in der 1. als auch in der 2. Klasse, wenn mindestens 2 Verspätungsfälle mit einer Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten vorliegen.

Der InterRail Germany Pass gilt nur in Deutschland.

InterRail Global Pass und Eurail Global / Select / Regional Pass

Für die internationalen Passangebote InterRail Global Pass und Eurail Global / Select / Regional Pass gelten besondere Regelungen. Ihren Anspruch können Sie geltend machen per Post an:

EURAIL Group G.I.E., P.O. Box 2112, 3500 GC Utrecht, Niederlande

InterRail One Country Pässe

Bei InterRail One Country Pässen richten Sie Ihre Anträge auf Entschädigung an den Beförderer, für dessen Schienennetz sie gelten.
Dort erhalten Sie weitere Informationen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Sie eine Entschädigung für aufgetretene Verspätungen erhalten.

Thalys-Züge

Für Reisen in Thalys-Zügen bzw. mit Thalys-Globalpreisangeboten gelten besondere Konditionen.
Wenden Sie sich bezüglich Ihrer Entschädigung direkt an Thalys, z.B. mit dem Online-Formular auf der Thalys-Webseite.